Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Licht und Tontechnik Neumayer und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde/Auftraggeber) für das gegenständliche Rechtsgeschäft (insbesondere Verkauf, Vermietung, Sachund Dienstleistungen) sowie gegenüber unternehmerischen Kunden.

Vertragsdauer Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückstellung der Ware. Mietentgelt Das Mietentgelt ist jeweils pro begonnenen Tag zu bezahlen. Im Falle von verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist das Mietentgelt für jeden begonnenen Tag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist Licht und Tontechnik Neumayer berechtigt, eventuelle Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt weiter zu verrechnen.

Nutzung des Mietgegenstandes und Haftung

Die überlassenen bzw. eingesetzten Geräte, Zubehör und Verpackung verbleiben im Eigentum von Licht und Tontechnik Neumayer. Die Weitervermietung der überlassenen Geräte an Dritte sowie jede Art von Änderung an den Geräten durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Bei Betrieb der überlassenen Geräte durch Mitarbeiter von Licht und Tontechnik Neumayer haftet der Auftraggeber bei mehrtägigem Leistungszeitraum für Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl u.ä., die außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten entstehen.

Eine Haftung von Licht und Tontechnik Neumayer besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen. So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere das Lampenrisiko durch normale Abnützung. Werden die eingesetzten Geräte durch von Licht und Tontechnik Neumayer zur Verfügung gestelltem Personal bedient, so gilt o.a. Haftungsausschluss auch gegenüber diesem Personenkreis. Auftretende Störungen oder Ausfälle werden soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sofort behoben. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen.

Im Falle der Selbstabholung oder lediglich Bedienung von Geräten durch den Auftraggeber, erkennt dieser an, die übernommenen Geräte vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben. Spätere Einwände gegen die Beschaffenheit bzw. Vollständigkeit des Materials sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln, und haftet für Schäden, die an den Mietgegenständen während des Leistungszeitraumes entstehen (u.a. für Schäden bei Transport, durch Witterung, unsachgemäße Bedienung, Drittpersonen, Diebstahl usw.). So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere das Lampenrisiko durch normale Abnützung. Kaputte Lampen sind zu retournieren. Die Mietzeit berechnet sich von dem Tag, an welchem das Material abgeholt bzw. von Licht und Tontechnik Neumayer versandt wurde, bis zu dem Tag der Wiederanlieferung in unserem Lager. Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen. Eine Haftung von Licht und Tontechnik Neumayer besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen von Licht und Tontechnik Neumayer gegenüber einzustehen haben, zu versichern. Der Abschluss von Versicherungen seitens Licht und Tontechnik Neumayer erfolgt nur auf Grund besonderer Verabredungen und auf Kosten des Auftraggebers. Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten die selben Vereinbarungen.

Bedingungen für Kaufgeschäfte und Montagearbeiten

Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware einschließlich Nebenforderungen wie Kosten für Montage oder Kleinmaterial etc. geleistet hat. Der Käufer ist verpflichtet Verpfändungen oder Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Sofern Werkarbeiten kostenlos durch Licht und Tontechnik Neumayer erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung Licht und Tontechnik Neumayer grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert verrechnet werden, haftet Licht und Tontechnik Neumayer nur für grobe Fahrlässigkeit.

Gewährleistung

Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Montage, schriftlich geltend gemacht werden. Diese Ansprüche entfallen weiters, wenn der Auftraggeber nicht seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen die Empfehlungen zur Behandlung des Miet-/Verkaufsgegenstandes nicht beachten oder falls Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen ist. Vor Ausübung eines Wandlungsoder Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht übernommen.

Allgemeine Bedingungen

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bei längeren Leistungszeiträumen behält sich Licht und Tontechnik Neumayer Teilabrechnungen vor. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist die Licht und Tontechnik Neumayer berechtigt, die weitere Benutzung der überlassenen Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen prompt einzustellen ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften.

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die Rechnungen von Licht und Tontechnik Neumayer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 5 % Verzugszinsen als vereinbart. Weiters ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahnund Inkassospesen verpflichtet. Die Stornogebühren für bereits schriftlich oder auch mündlich vereinbarte Aufträge betragen bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn 25 % des Gesamtauftragsvolumen, zwischen 14 und 8 Tagen 50 % und bei Storno unter 8 Tagen 100 %.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig. Die Ansprüche von Licht und Tontechnik Neumayer bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens ist Licht und Tontechnik Neumayer berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Licht und Tontechnik Neumayer bleiben hiervon unberührt. Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen sowie die Beistellung der erforderlichen Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber zu veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu seinen Lasten. Abgaben für etwaige Aufführungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke trägt der Auftraggeber.

Für alle Anbote, Konzepte, Zeichnungen und andere projektbezogene Unterlagen behält sich Licht und Tontechnik Neumayer das Eigentumsund Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen aus irgendwelchen Gründen treten lediglich diese außer Kraft und zieht nicht die Nichtigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen oder des ganzen Vertrages nach sich. Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.

Recht

Es gilt das Österreichische Recht und das für Licht und Tontechnik Neumayer sachliche Gericht.


Stand: Juli, 2020


AGB als PDF-Datei herunterladen: neumayer_licht_und_tontechnik_agb_juli_2020.pdf